AFC Solingen Paladins e.V. Beitrags‐ und Gebührenordnung
Pos. | Mitgliedsgruppe | Betrag | |||
1. | Erwachsene (ab 18 Jahre) |
20,00€/Monat |
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2. | Flag Team |
16,00€/Monat |
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3. | Schüler/Studenten, Azubis, Sozialdienstleistende, Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger und Schwerbehinderte |
14,00€/Monat |
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4. | Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre |
14,00€/Monat |
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5. | Familien/ eheähnliche Lebensgemeinschaften ab 3 Personen in einem Haushalt | ||||
5.1. | Für die erste Person der teuerste Einzeltarif voll, jede weitere Person 3/4 des jeweiligen Einzeltarifs | ||||
6. | Passive Mitglieder |
7€/Monat |
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7. | Schiedsrichter, Juroren
(Einschränkung: sofern keine Strafen o.ä. anfallen, die nicht im Entscheidungsbereich des Vereins liegen, z.B. wegen Nichtantreten) |
0,00€/Monat |
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8. | Vorstandsmitglieder nach §26 BGB |
0,00€/Monat |
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9. | Trainer (gemäß Organisationsrichtlinie) |
0,00€/Monat |
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10. | Ehrenmitglieder |
0,00€/Monat |
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11. | Aufnahmegebühr |
20€ einmalig |
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12. | (je) Mahnung incl. Standard‐Portoaufwand zzgl. fremde Kosten, z.B. Rücklastschriftgebühren |
10,00 € |
Gültige Beitrags- und Gebührenordnung (15.01.2023). -> Da die Mitgliedsbeiträge Q1 bereits eingezogen wurden, wird es keine Nachforderung durch die Anpassung geben. Mit der Abrechnung Q2 werden für Bestandsmitglieder die Abbuchungen gem. Beitrags- und Gebührenordnung angepasst.
Für Pos. 2 ist bis zum 15. des Vormonats des ermäßigten Zeitraumes ein aktueller/ geeigneter Nachweis zu erbringen.
Stichtag sind jeweils der 30.06. sowie der 31.12., ansonsten erfolgt die automatische Umstellung auf Pos. 1
Beiträge werden quartalsweise (01.01., 01.04., 01.07. sowie 01.10.) im Voraus per Lastschrift eingezogen. Bei Nichtteilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren wird eine Bearbeitungsgebühr von 2,50€ pro Quartal erhoben.
Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung. Er ist nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres zulässig.
Der Übertritt von der aktiven in die passive Mitgliedschaft oder umgekehrt muss dem Vorstand bis spätestens 31.12. des laufenden Geschäftsjahres mitgeteilt werden.
Neue Vereinsmitglieder werden nach der an dem Tag der Anmeldung gültigen Beitrags- und Gebührenordnung berechnet.